Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt für Medizinrecht in Halle (Saale) und/oder Umgebung von Halle (Saale)?
Wir arbeiten mit spezialisierten Fachanwälten für Medizinrecht im ganzen Bundesgebiet und speziell in Halle (Saale). Ganz besonders im Bereich Schmerzensgeld für Behandlungsfehler. Bitte schildern Sie uns Ihren Fall, wenn Sie der Meinung sind ein Rechtsanwalt Medizinrecht Halle (Saale), sollte Ihren Fall einmal unverbindlich prüfen.
Rechtsanwalt Behandlungsfehler Halle (Saale)
Ein Behandlungsfehler durch ein Klinikum in Halle (Saale) oder Umgebung ist schnell passiert. Gerade in der heutigen Zeit ist nicht nur in Halle (Saale) gutes Klinikpersonal knapp. Durch die zunehmende Überalterung der Gesellschaft nehmen die Arztbesuche auch in Halle (Saale), so wie in jeder größeren Stadt in Deutschland immer mehr zu. Dadurch steigt erfahrungsgemäß das Risiko eines Arztfehlers bzw. die Anwendung einer falschen Therapie.
Ist ein Behandlungsfehler einmal passiert, so können Sie diesen, egal ob Sie privat krankenversichert oder Kassenpatient sind, von einem Anwalt Behandlungsfehler Halle (Saale) dadurch prüfen lassen, indem Sie Ihren Fall im obigen Formular schildern und durch klicken auf den Button “prüfen” an uns übersenden.
Ein Anwalt Behandlungsfehler Halle (Saale) prüft dann in der Regel innerhalb 24 Stunden den Fall und wir melden uns, ob die Sache aus Sicht eines Fachanwaltes für Medizinrecht Sinn macht. In der Regel streben wir eine aussergerichtliche schnelle Einigung mit dem jeweiligen Arzt oder der jeweiligen Klinik an. Dies bedeutet eine schnelle Abwicklung und nicht jahrelanges Prozessieren. Aussergerichtlich bedeutet: nach positiver Prüfung Ihres Falles und Mandatierung durch Sie wird ein Anwalt Medizinrecht Halle (Saale) zunächst schriftlich mit dem Arzt oder der Klinik Kontakt aufnehmen und versuchen, ohne gerichtliches Vorgehen einen Schadensersatz bzw. ein Schmerzensgeld für Sie zu erreichen. Gelingt dies nicht, so wird nach Rücksprache mit Ihnen der gerichtliche Weg beschritten.
Wenn Sie rechtschutzversichert sind, wird der Anwalt für ein außergerichtliches und oder gerichtliches Verfahren bemüht sein, eine Kostendeckung durch die Versicherungsgesellschaft zu erreichen. Auch die Beantragung einer sogenannten Prozeßkostenhilfe würde gegebenenfalls durch den Rechtsanwalt erfolgen.