Arzthaftung – Opfer eines Behandlungsfehlers in einer Klinik oder bei einem Arzt


Generell ändert sich das Leben in der Regel grundlegend, wenn man Opfer eines Behandlungsfehlers geworden ist. Nicht immer wird die Hoffnung nach einem Arztbesuch oder Klinikaufenthalt bestätigt, dass es einem danach gesundheitlich besser geht. Manchmal schlägt diese Hoffnung in die traurige Gewissheit um das die Gesundheit nun dauerhaft geschädigt ist. Wurde die Gesundheit dauerhaft geschädigt, aufgrund eines Behandlungsfehlers, so greift die Gesetzgebung im Umfeld der Arzthaftung. Geschädigte Patienten durch Behandlungsfehler, können auch Ansprüche geltend machen, wenn diese nicht dauerhaft geschädigt sind.

Arzt verklagen

    Wir prüfen für Sie kostenfrei im Folgenden schnell und einfach, ob sich ein gerichtliches oder außergerichtliches Vorgehen gegen einen eventuellen ärztlichen Behandlungsfehler und Kunstfehler lohnt!

    Welcher Kunstfehler ist aufgetreten?

    DiagnosefehlerUnterlasssene BefunderhebungKonkrete TherapiefehlerTherapiewahlKunstfehlerAnderer Behandlungsfehler

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    Allein in Deutschland gibt es im Jahr 19.000 Tote durch Behandlungsfehler. Mehr als 190.000 vermeidbare Behandlungsfehler fallen jährlich in Deutschland an Kliniken und in Krankenhäusern an.

    Dabei sind die Behandlungsfehler im Rahmen der Arzthaftung vielfältig. Eine fehlerhafte Diagnose, eine unterbliebene Untersuchung oder eine nicht nach den ärztlichen oder zahnärztlichen Standards vorgenommene Operation oder Eingriff kann zu bleibenden Gesundheitsschäden und oft auch zum Tod des Patienten führen.

    Dabei sind die Grenzen zwischen dem wirklich eingetretenen Ärztepfusch, und einen wirklich eingetretenen immanenten Risiko trotz ärztlicher Sorgfalt sehr unscharf und müssen im Einzelfall auf Basis eines medizinischen fachärztlichen Gutachtens geklärt werden.
    Manchmal träten auch dadurch Ansprüche auf, weil das nicht ärztliche Personal, also Krankenschwestern oder Hebammen oder Sanitäter im Umfeld der Behandlungsfehler gemacht haben.

    Im Umfeld der Arzthaftung, prüfen wir Ihre persönliche Situation und gehen mit Einfühlungsvermögen an die Aufarbeitung ihres Falles. Wir erläutern Ihnen danach Ihre Fragen, und ihre Chancen und Risiko für eine Durchsetzung von Ansprüchen im Rahmen der Arzthaftung. Dabei greifen wir regelmäßig auf medizinische Experten zurück um den Sachverhalt Medizin rechtlich zu beurteilen.
    Bedenken Sie, dass nicht immer nur der gerichtliche Weg zum Erfolg für den geschädigten Patienten führt. Oft erreichen wir bereits im Vorfeld im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung eine schnelle und befriedigende Schadensregulierung für Geschädigte Patienten.

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