Sie sind Eltern eines Kindes, bei dem der Verdacht eines Geburtsschadens besteht, der Aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers entstanden sein könnte? Ein Geburtsschaden liegt auch dann vor, wenn die werdende Mutter bzw. nur die Mutter geschädigt wird oder, wenn das Kind zwar gesund zur Welt kommt, die Mutter jedoch wegen Behandlungsfehlern im Rahmen der Schwangerschaftsbetreuung bzw. der Geburt zum Teil schwere Gesundheitsschäden erleidet.
Wir arbeiten mit spezialisierten Fachanwälten für Medizinrecht und ganz besonders im Geburtsschadensrecht. Bitte schildern Sie uns Ihren Fall. Wir prüfen unverbindlich.