Hinterbliebenengeld bei Unfällen im Straßenverkehr oder im Umfeld von Schmerzensgeld

Wir ein Angehöriger im Umfeld eines Behandlungsfehlers durch einen Artz oder eine Klinik oder in einem Altenheim getötet, so ist dies oft für die Hinterbliebenen bzw. die für die Angehörigen ein großer Schock und löst großes Leid aus.

Seit 2017 gibt es in Deutschland eine Neuregelung des sogenannten Hinterbliebenengeldes.

Dem oder den Hinterbliebenen steht nunmehr ein eigener Anspruch zu, der im Bürgerlichen Gesetzbuch gemäß § 844 Abs. 3 verankert ist: „Der Ersatzpflichtige hat dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das dem Hinterbliebenen zugefügte seelische Leid eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Ein besonderes persönliches Näheverhältnis wird vermutet, wenn der Hinterbliebene der Ehegatte, der Lebenspartner, ein Elternteil oder ein Kind des Getöteten war.

Es ist also evident, dass der oder die Hinterbliebene zur Zeit der Verletzung durch einen Unfall oder durch einen Behandlungsfehler zu dem Getöteten bzw. zum verstorbenen Patienten in einem besonderen Näheverhältnis stand.

Generell wird dies angenommen zum Beispiel bei dem Ehegatten, Lebenspartner, Elternteil, auch Schwiegereltern oder Kind des Getöteten.

Liegt eine der vorgenannten Voraussetzungen vor, hat der Hinterbliebene einen eigenen Anspruch aufgrund des ihm durch die vorwerfbare Schädigung des Unfallverursachers oder Fehler des Behandelnden zugefügten seelischen Leids. Er hat also einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung in Geld.

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