So fordern Sie Schmerzensgeld bei einem Behandlungsfehler

Schmerzensgeld fordern bei Behandlungsfehler

Ein ärztlicher Behandlungsfehler ist eine fehlerhafte Behandlung, die nicht dem für die jeweilige Diagnose standardisierte Behandlung und Methodik entspricht und die dem Patienten schadet.

Behandlungsfehler sind vielseitig und können in Ihrer Schwere sehr stark variieren.

Sollten Sie einen Behandlungsfehler durch Ihren Arzt festgestellt haben, so haben Sie das Recht, gegen den behandelnden Arzt rechtlich vorzugehen und können Schmerzensgeld fordern.

kostenfreie Anfrage Hierbei liegt die Höhe des Schmerzensgeld auf der einen Seite bei der Bemessung des Gerichts und auf der anderen Seite der Schwere des Behandlungsfehler.

Grobe Behandlungsfehler können sowohl Schmerzensgeld als auch eine Strafe bis hin zu einem Entzug der Probation führen. (Schmerzensgeldtabellen)

grober Behandlungsfehler
Opfer eines groben Behandlungsfehlers? Fall von Fachanwalt für Medizinrecht prüfen lassen

Behandlungsfehler aufdecken

Nicht jeder Behandlungsfehler ist sofort sicht- bzw. fühlbar. Meist entstehen die Beschwerden erst später und werden dann meist nicht mehr mit dem betreffenden Arzt in Verbindung gebracht.
Sollten Sie chronische Beschwerden haben, sollten Sie unbedingt ein Schmerz-Tagebuch führen und Ihre Beschwerden aufschreiben. Seien Sie gründlich und schreiben Sie auf, wie sich der Schmerz äußert. In einer späteren möglichen Gerichtsverhandlung kann dieses Tagebuch ausschlaggebend sein, wenn es um das Festsetzen der Schmerzensgeldhöhe geht.

Schmerztagebuch
Schmerztagebuch führen

Diese Rechte haben Sie als Patienten

Als Patient haben Sie diverse Rechte, die Sie im Fall einer falschen Behandlung oder auch bei einer fehlerhaften Diagnose mit anschließender nicht geeigneter Therapie geltend machen können.

Ein Fachanwalt für Medizinrecht kann Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten beraten und kann für Sie ein Schmerzensgeld verhandeln.

Unsere Empfehlung ist, dass Sie sobald Sie die Vermutung haben, dass sie Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind, sich anwaltlich über weitere Schritte beraten zu lassen. Notieren Sie alle wichtigen Angaben und führen Sie ein Journal, in dem genau dokumentieren, wie sich der Behandlungsfehler auf Ihren Körper auswirkt und mit welchen leichten bis schweren Beeinträchtigungen Sie zu kämpfen haben.
Bitte beachten Sie, dass bei Behandlungsfehlern das Gericht sehr individuell entscheidet, denn jeder Behandlungsfehler hat andere Auswirkungen auf das Individuum. Wichtig ist es hier zudem, den Sachverhalt und eventuell bereits im Vorfeld bestehenden körperlichen Beschwerden oder auch bereits früher entstandenen des Arztes zu betrachten und zu bewerten. Bei der Festsetzung des Schmerzengeldes lohnt sich ein Blick in die Schmerzengeldtabelle: hier sind viele Behandlungsfehler und der Bemessesungs-Spielraum der Schmerzensgeldhöhe festgelegt. Am besten sprechen Sie hierzu ausführlich mit Ihrem Anwalt.

Warum Sie Schmerzensgeld fordern sollten

Schmerzensgeld ist eine Möglichkeit, das Sie Ihr Recht geltend machen. Zudem können Sie die Kosten, die durch langwierige Therapien entstehen, zurückzufordern. Sollten Sie Ihren Beruf aufgrund eines Behandlungsfehlers nicht mehr ausüben können, so kann das Schmerzensgeld helfen, Ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Das Schmerzensgeld kann zwar den Behandlungsfehler nicht ungeschehen machen, hilft aber dem Geschädigten sowohl finanziell und psychisch – viele Geschädigte und deren Angehörige sehen es als eine Art Genugtuung und somit als kleines Trostpflaster.

Sollten Sie also einen Behandlungsfehler feststellen, so empfehlen wir Ihnen eine ausführliche Beratung mit Ihrem Rechtsbeistand, der Sie zu Schadensforderungen und deren angemessen Höhe beraten kann. Hier sollten Sie jedoch darauf achten, dass Sie einen Fachanwalt für Medizinrecht haben, denn das Prozessieren von Behandlungsfehlern erfordert nicht nur rechtliche Fachkenntnisse, sondern vor allem auch medizinische. Wir helfen Ihnen, einen passenden Anwalt für Medizinrecht zur Durchsetzung Ihres Falles zu finden und beraten Sie gerne.

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