Was ist ein Patientenanwalt?

was ist ein Patientenanwalt

In Deutschland gibt es für jeden Patienten individuelle Rechte im Bereich der Gesundheitswesen. Gegenüber Ärzten, andere heilbehandelnde Berufe, sowie Krankenhäuser und weitere Leistungsträgern sollen diese den Patienten vor Schaden schützen.

Der Gesetzgeber hat zur Stärkung der Rechte der Patienten das Patientenrechtgesetz (Patientenrechtegesetz) beschlossen, welches am 26.02.2013 in Kraft getreten ist.

Durch dieses neue Gesetz wurde die bisherige davor erfolgte Rechtsprechung nochmals gesetzlich verankert. Die Grundlage hierfür ist und waren die Paragraphen 630a ff der Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Die Basis für die Rechte der Patienten ist das Selbstbestimmungsrecht des einzelnen Patienten. Dieser muss vor der Durchführung einer medizinischen Behandlung einwilligen. Dazu gehört auch das Recht auf Aufklärung des Patienten über die eventuellen Risiken bei einem Eingriff, über eine Therapie oder eine Diagnose. Ebenso hat ein Patient das Recht auf eine Behandlung auf der Basis des aktuellen medizinischen Standards in dem jeweiligen Fachgebiet. Dazu kommen noch das Recht auf Einsicht der Patientenakte (die genauen Behandlungsunterlagen), die freie Arzt- und Krankenhausauswahl, das Recht auf eine Behandlungsvertraulichkeit, das Kostenaufklärungsrecht über die Behandlungskosten sowie das Recht, dass eine Behandlung dokumentiert wird.

Weitere Rechte kommen dann noch hinzu.

Der Patientenanwalt

Wenn die dem Patienten gesetzlich verbrieften Rechte missachtet werden, ist der Patient der Willkür im Gesundheitswesen nicht schutzlos ausgeliefert. Hier gibt es dann für die betroffenen Menschen eine Vielzahl von rechtlichen Möglichkeiten, um ihre Rechte durchzusetzen. Wenn ein Behandlungsfehler oder ein Fehler bei der Aufklärungspflicht vorliegt, wird ein Krankenhaus oder ein Arzt Schadens- oder Schmerzensgeldersatzpflichtig.

Das Patientenrecht gehört zum Teilbereich des Medizinrechts. Für dieses Fachgebiet gibt es spezialisierte Rechtsanwälte. Hier wird dann von einem Patientenanwalt oder Fachanwalt für Medizinrecht gesprochen.

Die Aufgaben eines Patientenanwaltes

Dieser Anwalt berät seine Klienten bei Beschwerdefällen. Hierbei tritt er auch als Vermittler zwischen den Parteien (Patient und Krankenhaus oder Arzt) auf und versucht eine Lösungsmöglichkeit des Streites aufzuzeigen.

Dabei liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit, bei dem Versuch, der außergerichtlichen Regulierung. Aufgrund eines Vorgespräches mit dem Patienten werden dann die gesamten Krankenhausunterlagen vom Patientenanwalt angefordert. Diese Unterlagen werden dann aufgrund der erhobenen Streitvorwürfe objektiv geprüft. Danach wird von ihm eine Stellungnahme von dem betroffenen Krankenhaus, Arzt oder der betroffenen Pflege eingeholt. Häufig erfolgt dies mit Hilfe eines Fragenkataloges. Zusätzlich wird dann des Öfteren ein medizinisches Fachgutachten, das dann von einem unabhängigen Gutachter erstellt wird, vom Patientenarzt in Auftrag gegeben. Auf der Grundlage dieses Gutachten kann dann verschiedene Verfahrensschritte eingeleitet werden.

Schadensersatz für Patienten

Bei einer gutachterlichen Feststellung eines Pflege- oder Behandlungsfehlers hat er die Möglichkeit, Schadensersatz (Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc.) geltend zu machen. Hier ist es erforderlich, dass von der Seite des Patienten aus bewiesen wird, dass ein Pflege- oder Behandlungsfehler von der Gegenseite vorliegt. Dies erfolgt dann durch das erwähnte Gutachten.

Wenden Sie sich bitte frühzeitig zunächst an einen unserer Patientenanwälte, obwohl es in der ersten Phase eines eventuellen Schadensersatzanspruches nicht notwendig ist, da der Gang vor Gericht für Kassenpatienten zunächst aufgrund der Gesetzeslage nicht notwendig ist. Wir prüfen gerne vorab hier online Ihre Möglichkeiten:

kostenfreie Anfrage

Schiedskommission

Wenn mit dem Rechtsträger der betroffenen Einrichtung (zum Beispiel öffentliches Krankenhaus oder Pflegeanstalt) oder dessen Haftpflichtversicherung (Berufshaftpflicht für Ärzte) keine Einigung über den Schadensersatz erzielt wird, vertritt der Patientenanwalt den Patienten vor einer unabhängigen Schiedskommission, die dann über diesen Fall berät. Wenn auch hier keine Lösung erzielt wird, gibt es noch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage auf Schadensersatz. Auch hier erfolgt die Unterstützung durch den Patientenanwalt und dieser vertritt dann den Patienten vor Gericht bei dem zivilrechtlichen Prozess.

Schiedstelle für Arzthaftpflichtfragen

Praktisch jede Landesärztekammer in Deutschland unterhält eine Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen.

Ärztliche Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen gibt es in Stuttgart, München, Frankfurt am Main, Hannover, Düsseldorf, Münster, Mainz, Saarbrücken und Dresden.