Niemand ist fehlerfrei, auch die Mediziner nicht. Treten Behandlungsfehler auf, beginnt für Patienten häufig ein jahrelanges Leiden. Dem nicht genug, tritt der Wettlauf mit der Zeit ein und wie geht man vor, um sein Recht zu erhalten. Jährlich finden über eine Milliarde Arzt-Patienten-Kontakte statt. Teilweise geht es um Kleinigkeiten, ebenfalls stehen Operationen an. Treten ärztliche Kunstfehler auf und die belaufen sich im Jahr auf ca. 1800 Patienten, bestehen diese aus Zahlen und Fakten. Die Zahl stagniert heißt es, dennoch mussten knapp 100 Patienten den Behandlungsfehler, mit ihrem Leben bezahlen. Meist entstehen sie durch eine mangelnde Risikoausklärung. Über 600 Patienten wurden in den niedergelassenen Praxen falsch behandelt. Die Dunkelziffer kann durchaus höher sein.
kostenfreie AnfrageAuch die Medizin begeht Fehler
Die Zahl sei extrem gering, wenn Patienten zu Schaden kommen, berichten die Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen. Wenn man sich die Gesamtzahl der Behandlungsfälle vor Augen hält. Doch tritt ein Behandlungsfehler ein, kommt es zu einem Einzelschicksal und dahinter steht nicht nur das Leiden, sondern auch eine Lebensveränderung an. Plötzlich ist nichts mehr wie vorher, teilweise kann dies finanzielle und berufliche Konsequenzen mit sich tragen. Somit muss man die Behandlungsfehler patientenbezogen und nicht in der Masse ansehen.
Anwalt für Behandlungsfehler
Jede Komplikation ist eine nervliche wie auch körperliche Belastung und stellt den Patienten wie die Angehörigen, vor eine neue Situation. Unsicherheiten und Zweifel tun sich auf und das Vertrauen ist dahin. Immerhin kann so mancher Behandlungsfehler, das Leben von Grund auf ändern. Zudem können körperliche Beeinträchtigungen einhergehen und Folgeerkrankungen auftauchen. Demzufolge ist die Fehlerprävention mehr wie wichtig. Diese Daten werden in der Datenbank der Schlichtungsstellen und Gutachterkommission festgehalten.
Ein langer Leidensweg beginnt
Massive gesundheitliche Einschränkungen begleiten nun den Patienten und das kann für immer sein. Die passiert, wenn eine Behandlung nicht zum gewünschten Erfolg führt. Die Hilflosigkeit macht sich breit und die medizinischen Sachverhalte und Ausdrucksweisen, sind für einen Laien nur schwer zu verstehen. Zudem muss ein Behandlungsfehler erst einmal nachgewiesen werden. So heißt es Ursachenforschung betreiben und Akteneinsicht nehmen. Da ist guter Rat teuer, denn zum Leiden und den Defiziten, werden einem zudem auch noch Steine in den Weg gelegt. Der Gesundheitszustand verschlechtert sich und der Patient ist in der Pflicht, dies auf den Behandlungsfehler zurückzuführen. Doch nicht immer lässt sich das „Beweismaterial“ so einfach und schnell einsehen. Hier nimmt die Bürokratie ihren Lauf und ohne Anwalt, ist der Weg oft aussichtslos.
Was sind Behandlungsfehler?
Die medizinische Versorgung ist groß und umfangreich. Von der Operation bis zu Medikamenten und Therapien, findet eine Heilung und Genesung statt. Daher ist ein Aufklärungsgespräch von immenser Bedeutung. Nicht nur Ärzten unterlaufen Behandlungsfehler, auch Hebammen, Krankenpfleger, Psychotherapeuten und Heilpraktiker sind nicht fehlerfrei. Findet die medizinische Maßnahme nicht ihren gewünschten Erfolg und verschlechtert sich der Zustand des Patienten, kann ein Behandlungsfehler der Grund dafür sein. Dies müssen dann Gutachter und das Gericht entscheiden und auch nachweisen. Viele Patienten fühlen sich in solchen Situationen mehr wie ausgeliefert. Denn die Hoffnung auf eine Heilung und Genesung, ist in weite Ferne gerückt.
Wie geht man in einem Verdachtsfall vor?
Die erste Anlaufstelle sind Kliniken und Ärzte, je nachdem wo die Behandlung satt fand. Ebenfalls kann man sich an ein Beschwerdemanagement wenden. Zudem gibt es in einigen Ländern unabhängige Patientenfürsprecher, die sich als Ombudsmann und Ombudsfrau bezeichnen. Wie man sieht, beginnt hier schon ein langer Weg. Auch die Krankenkassen unterstützen die Patienten bei einem Verdachtsfall kostenlos. Denn es geht um die Verfolgung der Schadenersatzansprüche. Und die muss man durch den Behandlungsfehler nachweisen. Auch ist anzuraten, ein Sachverständigengutachten einzuholen, ob überhaupt ein Behandlungsfehler vorliegt. Dafür ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) zuständig.
Patientenrechte stärken
Bei Behandlungsfehlern geht es vorrangig um das entstanden Leiden des Patienten. Zudem um den Schadensersatzanspruch, der durchaus verjährt sein kann. Daher ist ein schnelles Handeln angesagt. Doch oftmals sind den Patienten die Hände gebunden. Kennen sie sich in solchen Fällen nicht aus. Sie fühlen sich im Stich gelassen und hilflos und hier braucht es einen Fachanwalt für Medizinrecht. Einen expliziten Anwalt, der auf das Anliegen der Mandanten mit Sachverstand eingeht. Denn viele Betroffene, sind mit ihrem Latein und auch ihrer Kraft am Ende. Das Patientengesetz, dass 2013 erlassen wurde, stärkt die Rechte und Pflichten von Patienten in einem Behandlungsverhältnis. Hier muss man aber mehr wie rechtssicher sein und kann diesen Weg nur mit anwaltlicher Begleitung gehen.
Der Fall der Behandlung wird nun aufgerollt und nach Aufklärungsfehlern wie auch nach Behandlungsfehlern gesucht. Und hierzu kommt die Akteneinsicht zunutze, die auch die Patientenkartei umfasst. Denn auch Ärzte, lassen sich nicht so einfach in die Karten schauen. Sicher müssen Patienten heutzutage aufgrund des Selbstbestimmungsrechts in die Behandlung einwilligen. Was diese nicht vor Fehlern der Ärzte schützt. Von der Anamnese, zur Diagnose und Behandlung ist es ein weiter Weg. Treten dann noch die genannten Behandlungsfehler auf, leiden Patienten psychisch wie auch physisch. Das Vertrauen in die Medizin ist zudem weg.
Fachanwalt für Medizinrecht, Anwalt Behandlungsfehler
Die Rettung in der Not, stellt ein Anwalt für Medizinrecht dar. Dieser kann das Krankenhaus oder den Arzt auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagen. Dafür benötigt er Unterlagen und Protokolle und nimmt sich Schritt für Schritt, vertrauensvoll der Sachlage an. Daher muss man sich bei einem Behandlungsfehler rechtlich absichern. Denn ein Alleingang führt in den allerwenigsten Fällen zum Erfolg. Eine Rechtsberatung ist somit der Schritt in die richtige Richtung.
Risiken sind dennoch an der Tagesordnung, auch wenn der medizinische Standard in Deutschland sehr hoch ist. Die tatsächliche Zahl der Behandlungsfehler befindet im dunklen Bereich und kann daher nicht beziffert werden. Liegt eine fehlerhafte Behandlung vor, so sollte ein Fachanwalt das Mittel der Wahl sein. Dieser geht mit Rechtsmitteln, Gutachten und seinem Wissen vor. Denn ein Behandlungsfehler stellt für den Patienten eine veränderte Lebenssituation dar. Und die Folgen sind im gesundheitlichen wie auch finanziellen Bereich anfangs nicht abzuschätzen. Auch, wenn das deutsche Gesundheitssystem die Patientenrechte unterstützt, heißt das noch lange nicht, dass diese dann auch zu ihrem Recht kommen. Denn der Patient ist in der Beweislage und nicht der Arzt oder das Krankenhaus. Ein Anwalt für Patientenrecht nimmt sich der Rechtslage und den Patientenakten an. So tritt schneller und unkomplizierter eine Regelung ein.
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