Sie haben einen Impfschaden im Zuge einer Coronaimpfung erlitten? Dann können Sie eine Entschädigung erwarten. Eine Entschädigungsrente nach dem Bundesversorgungsgesetz kann zwischen 156 Euro und 811 Euro pro Monat betragen.
Der Bundesrat hat im Jahre 2021 eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verabschiedet. Danach wurd in Paragraf 60 des Bundesinfektionsschutzgesetzes folgendes festgeschrieben: Für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit Coronaschutzimpfungen eingetreten sind, besteht bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung.
Wir arbeiten mit spezialisierten Fachanwälten für Medizinrecht und ganz besonders für Impfschäden zusammen. Bitte schildern Sie uns Ihren Fall. Wir prüfen unverbindlich.