Fehler bei der Schwangerschaftsvorsorge, bei der Geburt oder der Neugeborenenversorgung
Wir wollen nicht hoffen, dass aus dem freudigen Ereignis eine Geburt innerhalb von wenigen Minuten ein Albtraum wird.
Sollte jedoch trotzdem während der Schwangerschaft, während der Entbindung Entbindung oder nach der Entbindung ein Behandlungsfehler aufgetreten sein, so werden wir diese gemeinsam mit Ihnen und geburtshilflichen Experten medizinrechtlich beurteilen. Wir werden den Sachverhalt aufarbeiten und dann klar beurteilen können, ob und welche Fehler aufgetreten sind und Ihnen einen spezialiiserten Anwalt Geburtsschaden empfehlen.
Geburtsschadensfälle sind regelmäßig sehr komplex und lösen bei den Haftpflichtversicherungen der behandelnden Ärzte und Krankenhäuser in der Regel Rückstellungen in Millionenhöhe aus. Wir setzen uns dafür ein dass sie angemessen entschädigt werden.